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Meine Qualifikationen

Personenzertifizierung nach DIN EN ISO 17024:2012

Der Sachverständige ist nach DIN EN ISO 17024: 2012 personenzertifizierte Sachverständige. Nach Ausführungen des LG Hechingen 1 OH19/15 vom 19.07.2017 wurde dem Sachverständigen bestätigt, dass diese Sach- und Fachkundeeignung der öffentlichen Bestellung gleichzusetzten ist (vgl. Landmann / Rohmer GewO/ Bleutge GewO §36 Rn.20).

Die Sachkunde musste der Sachverständige durch eine Prüfung in technischer und forensischer Art nachweisen. Durch Fortbildungs- und Eignungsnachweise wird die Sachkunde durch den Zertifizierer regelmäßig überprüft.

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