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Honorierung

Die Vergütung für Architektenleistungen richtet sich zum einen an die Leistungsanforderung der zu erbringenden Tätigkeit und ist in dem Gesetzesersatzwerk der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt.

Die erste Kontaktaufnahme und das Erstgespräch mit dem Architekten bezüglich Ihres Planungswunsches sind natürlich kostenneutral für Sie.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Architekt Jens Munstein

Petra Reder (Sekretariat)
Mo bis Fr von 8.00 – 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Kontakt

Architekturbüro Jens Munstein

Tel.: 0 62 49 – 6740 232
Fax: 0 62 49 – 6740 233

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