Honorierung
Die Vergütung für Architektenleistungen richtet sich zum einen an die Leistungsanforderung der zu erbringenden Tätigkeit und ist in dem Gesetzesersatzwerk der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt.
Die erste Kontaktaufnahme und das Erstgespräch mit dem Architekten bezüglich Ihres Planungswunsches sind natürlich kostenneutral für Sie.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. (FH) Architekt Jens Munstein
Dipl.-Ing. Wolfgang Munstein
Petra Reder (Sekretariat)
Mo bis Fr von 8.00 – 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung