Honorierung
Sachverständigengutachten in Gerichtsverfahren werden nach dem sogenannten JVEG (Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz).
Bei Privatgutachten erhält der Sachverständige für die Durchführung eines Ortstermins bis zu einer Länge von einer Stunde eine Pauschalvergütung in Höhe von netto 350,- EUR zzgl. MwSt. inkl. An- und Abfahrt. Jede weitere angefangene halbe Stunde wird mit 75,- EUR zzgl. MwSt. vergütet.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. (FH) Architekt Jens Munstein
Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN ISO/IEC 17024:2012 für Schäden an Gebäuden
Sekretariat
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Bausachverständigenbüro Jens Munstein • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Tel.: 0 62 49 – 6740 230
Fax: 0 62 49 – 6740 231