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Schimmelpilzbildungen und -gutachten

Schimmelpilzbildungen in Mietwohnungen sind eine der häufigsten Streitursachen.

Die Entstehung ist zunächst sehr einfach erklärt: Grundlage der Schimmelpilzbildung ist immer Nässe, denn „Wasser ist Leben und wo Leben ist, da wachsen Pilze!“ Doch woher kommt das Wasser, das den Schimmelpilzsporen als Wachstumsgrundlage dient? Hierfür ist das Sachverständigengutachten ein adäquates Mittel, um die Ursache festzustellen.

Meine Aufgaben – und Vorgehen

Folgende Untersuchungen, Messungen, Berechnungen und Überprüfungen führt der Sachverständige zur Feststellung der Ursache in der Regel durch:

  • Feuchtigkeitsmessungen zur Feststellung von außen eindringender Nässe oder Kondensatbildungen
  • Wärmebildaufnahmen zur Lokalisierung von Wärmebrücken
  • Berechnungen zum Wärme- und Tauwasserschutz nach DIN 4108
  • Berechnung von geometrisch bedingten Wärmebrücken
  • Überprüfung von baulich bedingten Wärmebrücken
  • Überprüfung der Lufthülledichtigkeit nach DIN 1946-6 (umgekehrtes Blower Door-Verfahren)
  • Langzeitmessung zur Feststellung des tatsächlichen baulichen Wärmeschutzes und des Nutzerverhaltens
  • Rohdichtebestimmung (Rohprax®)
  • Bauteilöffnungen zur Feststellung von Wärmebrücken oder Abdichtungsmängeln (DIN 18195 bzw. 18533 ff oder WU-Richtline)

Kontakt

Bausachverständigenbüro Munstein • Sachverständige für Schäden an Gebäuden

Tel.: 0 62 49 – 6740 230
Fax: 0 62 49 – 6740 231

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